(openPR) Nach einer Nierenlebendspende kann es bei Spendern zu erheblichen Komplikationen kommen. Darüber wird im Vorfeld der Nierenlebendspende seitens der Ärzte oft nur unzureichend aufgeklärt. Außerdem ist die Kostenübernahme bei eventuell notwendigen Nachfolgeoperationen, wie z. B. bei Narbenbrüchen ungeklärt. Die Organspenderkrankenkasse verweist auf die Organempfängerkrankenkasse. Diese verweist zurück oder an die Unfallkasse der Klinik. Diese erklärt sich ebenfalls für nicht zuständig. Zahlreiche Spender verzweifeln an dieser Situation.
Wenn Spender als Folge der Nierenentnahme über weitere gesundheitliche Folgen wie chronische Müdigkeit, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Halsinfektionen, Hautjucken, zusammen auch bekannt als Fatigue-Symptome klagen, erhalten sie zur Antwort, dass es alterstypische Erscheinungen seien oder sie werden zur psychologischen Begutachtung geschickt.
Lt. jüngsten Veröffentlichungen des AQUA-Instituts sind drei Viertel aller Spender ein Jahr nach der Spende als niereninsuffizient Stufe III einzuordnen und damit zusammen mit der fehlenden Niere behindert im Sinne der Sozialgesetzgebung. Auch hierüber wird geschwiegen.
Diese Zustände sind für eine Gruppe von geschädigten Nierenlebendspendern und ihren Unterstützern nicht länger hinnehmbar, daher gründen sie in diesen Tagen den Verein „Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V.“.
Ziel des Vereins ist nicht die generelle Ablehnung der Nierenlebendspende, sondern die Sicherstellung der versicherungsrechtlichen Absicherung der Nierenlebendspender, die Durchsetzung einer wahrheitsgetreuen Aufklärung der Spender und die Verhinderung einer Lebendspendenpraxis, die wegen scheinbarer Risikoarmut ständig steigende OP-Zahlen verkündet und damit nicht nur nierenkranken Menschen für eine begrenzte Zeit zu einem dialysefreien Leben verhilft, sondern auch im Gegenzug viele der gesunden Spender für den Rest ihres Lebens krank machen kann.
Die Nierenlebendspende als „verschenkte Gesundheit“, so geht aus den ersten Textentwürfen des Vereins hervor, soll eine Ausnahmehandlung unter sich sehr nahe stehenden Personen sein, die sich der Risiken und der Chancen der Spende bewusst sind.
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